Hochschulrecht
Die Rechtsanwälte Dr. Christoph Heberling und Dr. Daniel Knok sowie Rechtsanwältin Leila Ahel vertreten ihre Mandanten kompetent in allen Fragen des Hochschulrechts, Prüfungsrechts und bei Studienplatzangelegenheiten.
Ihre Stärke liegt in der effektiven Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts und dessen rechtlicher Bewertung sowie in der schnellen und außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Bearbeitung der Mandate. Dies erspart allen Beteiligten unnötige Kosten und Zeitverluste. Ihr juristisches Wissen bauen die Rechtsanwälte durch den regelmäßigen Besuch von Fort- und Weiterbildungen aus, um die Qualität und Aktualität ihrer Rechtsberatung zu sichern.
Unsere Leistungen im Hochschulrecht:
- Studienplatz einklagen
- Hochschulzulassungsrecht
- Prüfungsanfechtungen und Rücktritt von Prüfungen
- Arbeitsrecht wissenschaftliches Personal
- Recht der Bediensteten im öffentlichen Dienst/Beamtenrecht
- Wiederholung von Prüfungsleistungen
- Nichtbestehen gewerblicher Prüfungen, Eignungsprüfungen, juristischer Prüfungen, sonstige Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen
Ihre Ansprechpartner im Hochschulrecht: Dr. Heberling & Dr. Knok