Rechtsanwalt in Bremen
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Hochschulrecht

Die Rechtsanwälte Dr. Christoph Heberling und Dr. Daniel Knok sowie Rechtsanwältin Leila Ahel vertreten ihre Mandanten kompetent in allen Fragen des Hochschulrechts, Prüfungsrechts und bei Studienplatzangelegenheiten.

Ihre Stärke liegt in der effektiven Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts und dessen rechtlicher Bewertung sowie in der schnellen und außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Bearbeitung der Mandate. Dies erspart allen Beteiligten unnötige Kosten und Zeitverluste. Ihr juristisches Wissen bauen die Rechtsanwälte durch den regelmäßigen Besuch von Fort- und Weiterbildungen aus, um die Qualität und Aktualität ihrer Rechtsberatung zu sichern.

Unsere Leistungen im Hochschulrecht:

  • Studienplatz einklagen
  • Hochschulzulassungsrecht
  • Prüfungsanfechtungen und Rücktritt von Prüfungen
  • Arbeitsrecht wissenschaftliches Personal
  • Recht der Bediensteten im öffentlichen Dienst/Beamtenrecht
  • Wiederholung von Prüfungsleistungen
  • Nichtbestehen gewerblicher Prüfungen, Eignungsprüfungen, juristischer Prüfungen, sonstige Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen

Wichtige Info bei Studienplatzklagen
Bitte beachten Sie, dass bei Studienplatzklagen in den Bundesländern unterschiedliche Fristen zu berücksichtigen sind. Dies ist abhängig vom begehrten Studiengang und der jeweiligen Hochschule bzw. dem Bundesland, in dem sich die Hochschule befindet. Grundsätzlich gelten die Bewerbungsfristen für das Sommersemester zum 15. Januar und für das Wintersemester zum 15. Juli eines Jahres. Bitte prüfen Sie daher, ob Sie bereits bei Antragstellung (Einreichen der Bewerbungsunterlagen) einen Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazitäten stellen müssen. Die Studienplatzklage sollte in der Regel unverzüglich nach Erhalt des Ablehnungsbescheides eingereicht werden.

Ihre Ansprechpartner im Hochschulrecht: Dr. Heberling & Dr. Knok

© Heberling & Kollegen Rechtsanwälte 2020

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