Versicherungsrecht
In allen Bereichen des Versicherungsrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich gegenüber Versicherungen wie auch Behörden und können für Sie jegliche Schadensregulierung sowie Geltendmachung Ihrer Ansprüche in Zusammenhang mit dem Recht des Privat-Versicherungsrechts vornehmen. Dabei bietet es sich an, bereits im Vorfelde eines potenziellen Rechtsstreits anwaltlichen Rat zu suchen, um so mögliche Abwicklungsfehler des Versicherungsfalls zu verhindern.
Insbesondere ist in diesem Rahmen die erfolgte Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes zum Jahre 2008 hervor zu heben Hierdurch werden die Rechte der Versicherten erheblich gestärkt. So ist das "Alles-oder Nichts-Prinzip" im Regelfall aufgehoben. Kontaktieren Sie uns einfach, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ansprüche geltend machen können
Unsere Leistungen im Versicherungsrecht:
- Haftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Lebensversicherung (Kapital- und Rentenversicherung)
- Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
- Sachversicherungsrecht
- Private Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- D-&-O-Versicherung (Managerversicherung)
- Wohngebäudeversicherung
- Transportversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Kraftfahrzeugversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung)
- Betriebliche Altersvorsorge
- Hausratversicherung
- Gebäudeversicherung
- Sachversicherung
- Feuer- und Brandversicherung
- (Leitungs-)Wasserschäden
- Einbruchschäden
- Elementarschäden
Ihr Ansprechpartner im Versicherungsrecht: RA Keles