Wohnungseigentumsrecht
Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Eigentümer und Hausverwalter. Wir unterstützen bei der Erstellung, Änderung und Prüfung von Kaufverträgen oder setzen diese rechtssicher für unsere Mandanten auf.
Unsere Leistungen im Wohnungseigentumsrecht:
- Verwaltervertrag
- Bauliche Veränderung, Beseitigung baulicher Veränderungen
- WEG-Verwalter
- Instandhaltungsrücklage
- Haftung des Verwalters, Haftung des Verwaltungsbeirates
- Zwangsverwaltung
- Beschlussanfechtungen
- Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
- Sondernutzungsrechte
- Hausgeldklagen
- Wirtschaftsplan
- Wohnungseigentümerversammlung, Eigentümerversammlung, Einberufung, Teilnahme
Ihr Ansprechpartner im Wohnungseigentumsrecht: RA Greupner